Seit dem 1. März 2007 benötigt jedes Fahrzeug in Deutschland eine Umweltplakette, wenn damit eine Umweltzone befahren werden soll. Umweltzonen sind besonders feinstaubgefährdete Zonen, vorwiegend in den Zentren von Großstädten. Außerdem können Verkehrsknotenpunkte von Bundesstraßen auch im Außenbereich zu Umweltzonen erklärt werden. Welche Straßen zu den feinstaubgefährdeten Zonen gehören, das legt jede Stadt anhand des Verkehrsaufkommens oder aufgrund von Messungen der Luftbelastung fest.
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation sterben weltweit mehr als 350.000 Menschen an den Folgen einer erhöhten Feinstaubbelastung. Auch in deutschen Großstädten und an stark befahrenen Verkehrsknotenpunkten werden die Grenzwerte für die Belastung der Luft mit Feinstaub regelmäßig überschritten. Die Bundesregierung nahm das zum Anlass, die Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die sogenannte Feinstaubverordnung, zu erlassen. Jede Umweltzone wird mit einem rechteckigen Verkehrsschild gekennzeichnet, in dessen Mitte sich das Einfahrt-Verbotsschild befindet. Zusätzlich ist das Schild mit der Beschriftung „Umweltzone“ versehen. Darunter befindet sich ein weiteres kleines Schild, das die Farbe der Umweltplaketten anzeigt, mit denen die Zone befahren werden darf.
Wer eine Umweltzone befährt, ohne dass sein Fahrzeug mit einer Feinstaubplakette in der entsprechenden Farbe markiert ist, kann mit einem Bußgeld von vierzig Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg bestraft werden. Die Einhaltung der Feinstaubverordnung wird von der Polizei und teilweise auch von Bediensteten der städtischen Ordnungsbehörden überwacht.
Fahrzeuge können mit drei verschiedenen Umweltplaketten gekennzeichnet werden, die nach den Schadstoff-Gruppen 2, 3 und 4 in den Farben rot, gelb und grün zugeteilt werden. Welche Umweltplakette ein Fahrzeug erhält, das hängt von der Partikelminderungsstufe sowie der Emissionsschlüsselnummer ab, die als dritte und vierte Stelle unter der Ziffer 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen ist. Die grüne Feinstaubplakette berechtigt zum Befahren aller Umweltzonen. Fahrzeuge mit gelben oder roten Umweltplaketten dürfen nur entsprechend gekennzeichnete Zonen befahren. Die Umweltplakette ist bei allen Zulassungsbehörden, den Prüfeinrichtungen und in vielen Kfz-Werkstätten erhältlich.