Durch das TÜV-Gutachten wird entschieden, ob der Zustand eines Fahrzeuges ausreichend ist, damit es
auch weiterhin auf deutschen Straßen fahren darf. In bestimmten Intervallen werden die TÜV-Plaketten
vergeben. In dem Gutachten wird überprüft, ob das Fahrzeug den Vorschriften entspricht, vor allem dann,
wenn ein bzw. mehrere Teile umgebaut oder neu installiert wurden. Nach Änderungen am Fahrzeug muss
dieses also erneut vom TÜV abgenommen werden. Notwendig ist die TÜV-Abnahme, wenn das Fahrzeug,
welches in der Erlaubnis akzeptiert wurde, in seiner Art verändert wird und dadurch andere Teilnehmer im
Straßenverkehr schwierigen Situationen ausgesetzt werden könnten. Der TÜV bringt nach den erfolgreichen
Untersuchungen zwei Plaketten am Auto an: Die Vordere ist 6-eckig und weist auf den Monat und das Jahr
bis zur erneuten Abgasuntersuchung hin. Diese Plakette soll ab dem Jahr 2010 entfallen. Die Hintere
hingegen ist rund und gibt den Termin für die nächste Hauptuntersuchung an.
Die runden Ziffern, die auf der TÜV-Plakette um die mittlere Zahl des Jahres angeordnet sind, zeigen die
Monate an. Die Zahl, die jeweils ganz oben steht, gibt den Monat an, in dem das Auto spätestens zur
nächsten Untersuchung vorgeführt werden muss.
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Die Plakettenfarbe bezieht sich auf das Jahr, in dem die letzte Hauptuntersuchung stattfand. Diese
wiederholt sich alle sechs Jahre. Seit neuestem ist auch nicht nur der TÜV für diese Abnahme zuständig.
Auch andere amtliche Unternehmen, wie zum Beispiel die GTÜ, FSP und die Dekra nehmen TÜV-Prüfungen
vor. Die Halter der Fahrzeuge müssen im Falle einer Nicht-Vorstellung beim TÜV mit einem Verwarnungs-
bzw. Bußgeld rechnen. Wenn der TÜV-Termin um mehr als 4 Monate überschritten wird, dann muss mit
Punkten in Flensburg gerechnet werden.
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