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Tüv - Au

Tüv-Au Alle 2 Jahre | Neufahrzeuge Alle 3 Jahre

Durch das TÜV-Gutachten wird entschieden, ob der Zustand eines Fahrzeuges ausreichend ist, damit es auch weiterhin auf deutschen Straßen fahren darf. In bestimmten Intervallen werden die TÜV-Plaketten vergeben. In dem Gutachten wird überprüft, ob das Fahrzeug den Vorschriften entspricht, vor allem dann, wenn ein bzw. mehrere Teile umgebaut oder neu installiert wurden. Nach Änderungen am Fahrzeug muss dieses also erneut vom TÜV abgenommen werden. Notwendig ist die TÜV-Abnahme, wenn das Fahrzeug, welches in der Erlaubnis akzeptiert wurde, in seiner Art verändert wird und dadurch andere Teilnehmer im Straßenverkehr schwierigen Situationen ausgesetzt werden könnten. Der TÜV bringt nach den erfolgreichen Untersuchungen zwei Plaketten am Auto an: Die Vordere ist 6-eckig und weist auf den Monat und das Jahr bis zur erneuten Abgasuntersuchung hin. Diese Plakette soll ab dem Jahr 2010 entfallen. Die Hintere hingegen ist rund und gibt den Termin für die nächste Hauptuntersuchung an.

Die runden Ziffern, die auf der TÜV-Plakette um die mittlere Zahl des Jahres angeordnet sind, zeigen die Monate an. Die Zahl, die jeweils ganz oben steht, gibt den Monat an, in dem das Auto spätestens zur nächsten Untersuchung vorgeführt werden muss.

Plakettenfarbe Jahr
Orange
RAL 2000
1979 1983 1989 1995 2001 2007 2013
Blau
RAL 5015
1978 1984 1990 1996 2002 2008 2014
Geld
RAL 1012
1977 1985 1991 1997 2003 2009 2015
Braun
RAL 8004
1974 1980 1986 1992 1998 2004 2010 2016
Rosa
RAL 3015
1975 1981 1987 1993 1999 2005 2011 2017
Grün
RAL 6018
1976 1982 1988 1994 2000 2006 2012 2018

Die Plakettenfarbe bezieht sich auf das Jahr, in dem die letzte Hauptuntersuchung stattfand. Diese wiederholt sich alle sechs Jahre. Seit neuestem ist auch nicht nur der TÜV für diese Abnahme zuständig. Auch andere amtliche Unternehmen, wie zum Beispiel die GTÜ, FSP und die Dekra nehmen TÜV-Prüfungen vor. Die Halter der Fahrzeuge müssen im Falle einer Nicht-Vorstellung beim TÜV mit einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld rechnen. Wenn der TÜV-Termin um mehr als 4 Monate überschritten wird, dann muss mit Punkten in Flensburg gerechnet werden.

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