Unter einer Teilkaskoversicherung versteht man eine nützliche Zusatzversicherung, durch die bestimmte Schäden an Fahrzeugen abgedeckt werden. Im Unterschied zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung ist die Teilkaskoversicherung freiwillig. Eine Teilkaskoversicherung kann für jedes Fahrzeug abgeschlossen werden. Durch sie werden Glasschäden, Unfälle mit Wild und Schäden durch Naturgewalten versichert. Der Unterschied zur Vollkaskoversicherung besteht darin, dass die Vollkaskoversicherung, zusätzlich selbst verschuldete Schäden abdeckt.
Nicht nur durch Unfälle können Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen. Ohne die Teilkaskoversicherung müssten diese Reparaturen oder sogar der Verlust des Fahrzeugs selbst beglichen werden.
Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Schäden ab:
Die Abschleppkosten, die Kosten für Sachverständige und die Erstattung des Neupreises (bzw. des Wiederbeschaffungswerts) sind ebenfalls im Leistungsspektrum der Teilkaskoversicherung enthalten.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und dessen PS, nach dem Wohnort des Versicherungsnehmers und nach der gewählten Selbstbeteiligung. Im Schadensfall wird die Selbstbeteiligung direkt von der Versicherungsleistung abgezogen. Kommen Schäden in der Wohnregion des Fahrzeughalters gehäuft vor, so sind die Beiträge höher als in anderen Regionen mit weniger Unfällen bei diesem Fahrzeugtyp. Die Kosten für einen Mietwagen, Anwaltskosten oder eine Wertminderung werden durch diese Versicherungsart nicht erstattet. Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Schadenssumme, für den der Halter bei einem Versicherungsfall selbst aufkommen muss.
Sinnvoll ist eine Teilkaskoversicherung bei neuen Fahrzeugen und auch bei Fahrzeugen, die einen hohen Wert haben. Die Teilkaskoversicherungen sind günstiger als die Vollkaskoversicherungen. Generell gilt: Je älter das Fahrzeug ist, desto weniger wird im Falle eines Schadens gezahlt. Bei älteren Fahrzeugen ist eine Teilkaskoversicherung normalerweise nicht so lohnend wie bei den neuen Fahrzeugen. Der ideelle Wert muss jedoch von jedem Fahrzeughalter persönlich eingeschätzt werden.
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