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Saisonkennzeichen

Seit 1997 gibt es das Saisonkennzeichen. Wenn der Fahrzeughalter sein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen bzw. zulassen möchte, dann hat dieses Kennzeichen große Vorteile. Hierdurch wird der erneute Gang zur Zulassungsstelle, zwecks Stilllegung oder zur erneuten Anmeldung, vermieden. Somit wird durch das Saisonkennzeichen Geld und Zeit gespart. Die Gültigkeit wird auf einen bestimmten Zeitraum eingeschränkt. Dieser Zeitraum muss zwischen 2 und 11 Monaten liegen, er ist nicht erweiterbar. Wenn der Halter das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum benutzen möchte, dann erfordert dieses eine förmliche Änderung durch die Zulassungsbehörde. Das Kennzeichen enthält den Zulassungszeitraum, nach dessen Ablauf ist das Fahrzeug nicht mehr versichert.

Überführungskennzeichen werden benutzt, wenn die Fahrzeuge noch keine Zulassung haben. Das passiert zum Beispiel, wenn Neuwagen direkt vom Werk geholt werden oder ein gebrauchtes Auto gekauft wird. Die meisten Autofirmen bieten die Zulassung mit an, allerdings werden auch Fahrzeuge weit entfernt vom Wohnort gekauft. Offiziell werden diese Kennzeichen Kurzzeit- oder Tageskennzeichen genannt. Die Zulassungsdauer beträgt 5 Tage. Sie können bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland beantragt werden, unabhängig vom Wohnort. Hierdurch werden auch spontane Käufe in anderen Regionen möglich.

Das Überführungskennzeichen hat auf der rechten Seite einen gelben Balken, auf dem der Zulassungszeitraum aufgeführt wird. Es enthält nur Ziffern, angefangen mit 04, und im Gegensatz zu den normalen Kennzeichen keine Buchstaben. Zur Beantragung werden der Personalausweis, die Versicherungsbestätigungsnummer und der Kaufvertrag benötigt. Die Versicherungsnummer muss im Vorfeld bei der Haftpflichtversicherung beantragt werden. Die Versicherung sollte darüber informiert werden, dass eine anschließende Versicherung erfolgt, denn so lassen sich Kosten sparen. Nach Ablauf der 5 Tage hat das Fahrzeug dann keinen Versicherungsschutz mehr.

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