Ein weiterer wichtiger Bestandteil bei der Beitragsberechnung ist auch die Tatsache, wo man lebt und mit
seinem Kraftfahrzeug fährt. Dazu wurde die Bundesrepublik Deutschland in 444 Zulassungsbezirke, die auch
den amtlichen Kennzeichen entsprechen, unterteilt. Für diese Bezirke wird einmal jährlich eine
Regionalstatistik erstellt. Anhand dieser Berechnung werden Zulassungsbezirke, die ähnliche
Schadenszahlen aufweisen, zusammengefasst in den sogenannten Regionalklassen.
Hier gehts zur Regionalklassenübersicht
Treten in der Statistik beispielsweise mehr Unfälle im Zulassungsbezirk 1 als in Bezirk 2 auf, so wird der erste
Zulassungsbezirk einer höheren Regionalklasse zugeordnet. So kann zum Beispiel auch festgestellt werden,
dass ländliche Regionen meist einer niedrigeren Regionalklasse zugeordnet werden als städtische Bereiche
oder Bezirke mit hohem Durchgangsverkehr. Hier erkennt man den Grundsatz: Je größer das
Verkehrsaufkommen in einer bestimmten Region ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit einer
höheren Unfallzahl. Neben der Schadenfreiheitsklasse und der Typklasse fließt auch die Regionalklasse in die
Berechnung des Versicherungsbeitrags ein. Praktisch bedeutet dies, je höher die Regionalklasse ist, desto
höher fällt – bei sonst gleichen Voraussetzungen – der fällige Versicherungsbeitrag aus.
Bei der Festlegung der Regionalklassen spielen neben der Anzahl der Unfälle in einem bestimmten Bezirk
auch die dortigen Straßenverhältnisse und die Gesamtzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge eine Rolle.
Daneben wird auch berücksichtigt, ob in einem Zulassungsbezirk ein besonders hoher Anteil einer
bestimmten Fahrzeugklasse vorhanden ist. Die Neueinteilung und Anpassung der Regionalklassen wird
meist im Herbst vorgenommen. Daraus folgt, dass eine Beitragsänderung erst zu Beginn des nächsten
Versicherungsjahres, in der Regel zum 01.01. greift.
Wissenswert ist in dem Zusammenhang auch, dass bei der Einteilung der Regionalklassen unterschieden
wird zwischen den einzelnen Arten der Kraftfahrzeugversicherung (Autohaftpflicht, Teilkasko- und
Vollkaskoversicherung). Dies bedeutet, dass sich die Regionalklasse der Autohaftpflicht durchaus von der
Teilkasko-Versicherung unterscheiden kann. Im Übrigen wird diese Regionalklassen-Einteilung nicht nur in
der Kfz-Versicherung, sondern seit dem 1. Januar 2002 auch bei der Versicherung für Motorräder
vorgenommen.