Was tun bei einem Unfall im Ausland?

17. August 2010, aus der Kategorie Allgemein, Ratgeber

unfallauslandViele Menschen fahren jedes Jahr mit dem Auto in Urlaub. In den meisten Fällen kommen sie problemlos am Ziel an, doch es  kann auch anders laufen. Leider passiert es nicht selten, dass man wegen einer Panne liegen bleibt oder gar in einen Unfall  verwickelt wird. Was schon zu Hause meist sehr unerwartet kommt, wird in der Fremde umso problematischer.

Man muss  wissen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, welche Nummern zu wählen sind und wer die Kosten übernimmt. Um zu  vermeiden, dass man bei einem Unfall im Urlaubsland vollkommen ratlos dasteht, sollte man sich im Vorhinein informieren.  Die Sofortmaßnahmen sind prinzipiell in allen Ländern gleich. Zunächst einmal muss die Gefahrenstelle abgesichert werden, um  Auffahrunfälle zu umgehen. Dann müssen etwaige Verletzte geborgen werden, die Polizei und bei Bedarf auch der  Krankenwagen gerufen werden.

Dafür wurde in allen EU-Ländern die Rufnummer 112 eingeführt, sodass man sich keine neuen  Zahlen merken muss und ohne Umstände direkt Hilfe rufen kann. Wenn diese Sofortmaßnahmen erledigt sind, geht es zu den  nächsten Schritten. Ist das Auto beschädigt, braucht man einen Abschleppwagen, der es in die nächste Werkstatt bringt. Doch  mit der Organisation sind viele Autofahrer überfordert. Wer nicht weiter weiß, kann eine Servicenummer anrufen, die von  deutschen Auto- und Versicherungsfirmen eingerichtet wurde: Entweder den Zentralruf (01 80-25 026) oder den Service Notfon  D (08 00 – 66 83 663). Hier kann man sowohl Informationen über die nötigen Maßnahmen nach dem Unfall und die  aufzusuchenden Werkstätten bekommen als auch über Garantien und Versicherungen des Herstellers.  Generell greifen Pkw-Garantien auch im Ausland, aber über die genauen Regelungen des Herstellers sollte man sich frühzeitig  informieren. Hat man eine gültige Mobilitätsgarantie, so kann man sie für den Abschleppdienst, die eigene Unterkunft und den  Rücktransport nutzen.

Allerdings dürfen die Maßnahmen nur in Einverständnis mit dem Hersteller geschehen. Sucht man sich  eigenständig einen Abschleppwagen und eine Werkstatt aus, so wird man im Zweifelsfall selbst für die Kosten aufkommen  müssen. Normalerweise muss der Autobesitzer den Mechaniker nicht bezahlen, da dieser sich das Geld später selbst vom  Hersteller zurückholt. Für Unfälle oder selbstverschuldete Schäden kommen die Autohersteller jedoch nicht auf, sondern die  Versicherung. Es empfiehlt sich, die grüne Versicherungskarte bei sich zu tragen, damit die zuständige Versicherung direkt  identifiziert werden kann. Im Idealfall füllt man nach dem Unfall einen Europäischen Unfallsbericht aus, um den Unfallsvorgang  zu dokumentieren. Wer zusätzlich eine Auslandsreisekrankenpolice für einen Krankentransport nach Hause bei Verletzung oder  einen Autoschutzbrief zum Rücktransport des Autos abgeschlossen hat, sollte diese Dokumente ebenfalls mitnehmen.

Nach einem Unfall im Ausland gibt es viele Dinge zu erledigen. Wer gut informiert ist, vermeidet überflüssige Kosten und  eventuell auftretende Probleme.

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