Sowohl das deutsche als auch das europäische Recht sehen die Gleichheit von Mann und Frau als unveräußerliches Grundrecht an. Beide Geschlechter haben vor dem Gesetz dieselben Rechte und Pflichten. Niemand darf aufgrund seiner Geschlechtszugehörigkeit diskriminiert werden. Das behauptet jedenfalls die juristische Theorie. Die alltägliche Wirklichkeit zeichnet jedoch ein ganz anderes Bild: Männer erhalten im Falle einer Trennung seltener das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, Frauen verdienen weniger. Auch in der Versicherungsbranche wurden bislang die Tarife für Renten-, Unfall-, Lebens- oder Kfz- Versicherung vor allem nach der Geschlechtszugehörigkeit berechnet. Frauen leben gesünder (und damit länger) und Männer verursachen die meisten Unfälle – statistisch gesehen existieren für Versicherer relevante Unterschiede zwischen Mann und Frau, die zwecks Risikovermeidung zur Berechnung der Tarife herangezogen werden.
Zum Beispiel zahlen Männer höhere Preise für eine Autoversicherung, da das männliche Geschlecht für den Großteil der Unfälle auf deutschen Straßen verantwortlich ist. Andererseits erhalten Männer bei gleicher Einzahlung ca. 5 bis 10 Prozent mehr Rente als Frauen – diese haben nämlich die höhere Lebenserwartung. Ein heute geborenes Mädchen wird etwas über 85 Jahre alt, ein Junge hingegen erreicht im Allgemeinen nicht einmal das 80. Lebensjahr.
Kürzlich entschied der Europäische Gerichtshof, dass die geschilderte Berechnungspraxis der Versicherer diskriminierend und damit unzulässig sei. Spätestens zum 21. Dezember 2012 müssen die Geschlechter auch in der Tarifberechnung ihrer Versicherungen gleichbehandelt werden. Die Versicherer argumentierten dagegen, dass die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht statistisch gesehen unterschiedliche versicherungsrelevante Risiken birgt, die, um einen fairen Preis zu erhalten, in die Berechnung mit einfließen müssen. Zudem müssten die Tarife so festgelegt werden, dass die Risiken durch die Beiträge abgedeckt werden. Diese Argumentation klingt durchaus einleuchtend, hat jedoch einen Schönheitsfehler: Die Unterschiede sind rein statistisch und somit auf die Gesamtheit aller Männer und Frauen bezogen, sagen jedoch nichts über das jeweilige Risiko eines Individuums aus. Auch Frauen können halsbrecherisch Auto fahren, zu viel Bier trinken und rauchen, während andererseits Männer selbstverständlich regelmäßig Yoga betreiben und auf eine gesunde Ernährung achten können. Die Ursache für die Unterschiede läge nicht im Geschlecht, sondern im unterschiedlichen Verhalten, so der Gerichtshof.
Die Versicherer sind nun gezwungen, anderen Kriterien zu folgen und vor allem genauer nachzuhaken. Schon jetzt werden bei einigen Versicherungen, etwa einer Berufsunfähigkeitsversicherung, weitere Merkmale wie beispielsweise Beruf und Wohnort abgefragt. Auch wurden schon wesentlich höhere Versicherungsbeiträge für alle angekündigt, um den höheren Aufwand für die Erstellung eines individuellen Risikoprofils sowie die allgemeine Risikoabdeckung aufzufangen.
