Wer in Deutschland im eigenen Auto unterwegs sein will, benötigt dafür eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kfz- Versicherung. Viele Anbieter haben Haftpflicht-, Teil- und Vollkasko-Versicherungen im Angebot; der genaue Umfang der Versicherungen und die damit verbundenen zu zahlenden Beiträge variieren meist bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften.
Allerdings ist nicht nur die Wahl des Anbieters entscheidend für die Höhe der Beiträge. Auch das Alter des Fahrers kann eine Rolle spielen, ebenso wie die Dauer der Schadensfreiheit. Bei Letzterer kommt es darauf an, wie lange man als Autofahrer über eine Kfz-Versicherung verfügt hat, ohne diese tatsächlich in Anspruch genommen zu haben, das heißt, wie lange man unfallfrei gefahren ist. Dementsprechend wird man von seiner Versicherung in eine der insgesamt 29 Schadenfreiheitsklassen (kurz SF) eingestuft.
Wer zum Beispiel ein Jahrzehnt lang unfallfrei gefahren ist, bekommt demnach eine Einstufung in die SF 10. Jeder der 29 Klassen wird ein Rabatt in einer bestimmten Höhe zugeordnet, den der Fahrer auf den Grundbeitrag angerechnet bekommt. Beträgt dieser in der Schadenfreiheitsklasse 10 beispielsweise ca. 45 %, zahlt der Fahrer nur ca. 45 % des eigentlichen Beitrags. Unfallfreies Fahren über einen längeren Zeitraum kann sich daher richtig auszahlen. Wer während seiner schadensfreien Zeit die Versicherung gewechselt hat, behält seine bisherige Einstufung dennoch bei.
Die Höhe des gewährten Rabatts allerdings kann von Anbieter zu Anbieter verhältnismäßig stark variieren; ein Vergleich oder das Einholen genauerer Informationen vor einem eventuellen Wechsel ist daher in jedem Fall angebracht. Denn man kann zwar seine Einstufung in die entsprechende SF mitnehmen, nicht aber den Rabatt, den man beim vorherigen Anbieter bekommen hat. Unter Umständen kann ein Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft so trotz derselben Schadensfreiheitsklasse höhere Beiträge bedeuten.
Sollte auch nach langen schadensfreien Jahren doch einmal ein Unfall passieren, in den die Versicherung involviert ist, wird man von seiner Versicherungsgesellschaft in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Wie viele Klassen man dabei tatsächlich einbüßt, hängt zum einem von der SF ab, in der man sich vorher befunden hat. Zum anderen spielt auch die Anzahl der Schadensfälle eine Rolle. Die tatsächliche Höhe des Schadens ist dafür aber im Gegensatz zur weitverbreiteten Meinung vollkommen unerheblich. Handelt es sich nur um einen Bagatellschaden, sollte man sich überlegen, diesen unter Umständen aus eigener Tasche zu zahlen. Eine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse und die damit verbundene Erhöhung der zu zahlenden Beiträge kann die Kosten für eine kleinere Reparatur bei genauerem Hinsehen nämlich deutlich übersteigen.
