Der Kauf eines neuen Autos oder ein Fahrzeugwechsel ist für viele Menschen ein willkommener Anlass, die Versicherung zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln. Vor allem Vielfahrer sollten die einzelnen Angebote ganz genau unter die Lupe nehmen.
Prinzipiell sollte bei einem Versicherungsvergleich die jährliche Fahrleistung möglichst genau angegeben werden, denn die Höhe der Prämie hängt in entscheidendem Maße von den gefahrenen Kilometern ab. Oft differieren die Kosten nur auf der Grundlage der Fahrleistung um mehr als ca. 100 Prozent. Legt ein Autofahrer zum Beispiel 40.000 km im Jahr zurück, zahlt er im Durchschnitt ca. 70 Prozent mehr als ein Fahrer mit rund 5.000 km Fahrleistung. Bei einigen Versicherungsgesellschaften variieren die Tarife sogar um über 100 Prozent. Selbst im Vergleich zum Normalfahrer mit ca. 13.000 km pro Jahr zahlen die Vielfahrer rund 35 Prozent mehr.
Diese Preisunterschiede gelten jedoch nicht nur beim Abschluss einer neuen Versicherung. Auch laufende Versicherungen können sich entsprechend verteuern, denn eine abweichende Kilometerleistung stellt eine Änderung der Tarifmerkmale da. Wenn der Fahrer sich bei Abschluss der Versicherung also verschätzt hat oder sich im Laufe des Jahres das Fahrpensum gravierend nach oben ändert, sollte er dies unbedingt seiner Versicherung mitteilen. Diese Mitteilungspflicht ist in den Tarifbestimmungen der jeweiligen Versicherungen festgelegt.
Zwar ist der Versicherer im Falle eines Schadens nicht berechtigt, die Regulierung abzulehnen. Er darf aber die Prämie auf die eigentlich zu zahlende Höhe anheben, und er hat das Recht, den Wenigfahrer-Rabatt rückwirkend zum Versicherungsbeginn aufzuheben und die Prämien nachzufordern. Darüber hinaus ist die Versicherung berechtigt, eine Vertragsstrafe bis zur Höhe der zweifachen Jahresprämie zu erheben. Dies geschieht jedoch relativ selten und nur in besonders schweren Fällen.
Sollte sich im Laufe des Jahres die Fahrleistung entscheidend verringern, sollte auch das der Versicherung mitgeteilt werden. Zwar gibt es im Falle eines Versäumnisses keine restriktiven Maßnahmen, doch verzichtet der Versicherungsnehmer auf eine Beitragssenkung.
