Reform der Verkehrszentraldatei könnte Punktesystem entschärfen

13. Mai 2011, aus der Kategorie Bußgeld

Neue Regelungen für VerkehrssünderIm Bundesverkehrsministerium in Berlin wird darüber nachgedacht, das Punktesystem für Verkehrsverstöße zu überarbeiten – auch die Obergrenze für den Führerscheinentzug könnte davon betroffen sein. Zeitungsberichten zufolge soll die Regierungskoalition erwägen, den Führerschein erst ab 20 Punkten in der Flensburger Verkehrsdatei zu entziehen – bisher muss die Fahrerlaubnis bereits mit 18 Punkten abgegeben werden. Weiterhin könnten die eingetragenen Punkte in Zukunft getrennt erfasst werden, was Auswirkungen auf die Verjährung hätte – diese würde unabhängig von neu hinzugekommenen Punkten eintreten. Die bisher geltende automatische Verlängerung der Verjährungsfristen für Punkte, die noch nicht verfallen sind, wäre damit abgeschafft. Ein Sprecher des Ministeriums teilte mit, dass auch die Verhältnismäßigkeit bei der Verteilung von Punkten für Bagatelldelikte überprüft werden solle. Zudem wird der Bürger einfacher erfahren können, welche Daten über ihn in der Kartei gespeichert sind: Mittels des elektronischen Personalausweises soll in Zukunft eine automatische Abfrage der eingetragenen Punkte möglich sein. Bisher musste ein schriftlicher Antrag an das Kraftfahr-Bundesamt in Flensburg gerichtet werden, um den Punktestand in Erfahrung zu bringen.

Eine Reformierung der sogenannten Verkehrssünderkartei war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden – Ziel der Überarbeitung sei die Schaffung einfacher, transparenter und verhältnismäßiger Regelungen, heißt es im Vertragstext. Im Bundesverkehrsministerium wird betont, dass auch die Einstufung von Straßenverkehrsdelikten anhand praktischer Erwägungen überprüft werden solle. Gleichzeitig dürfe aber die abschreckende Wirkung der Punkte nicht wegfallen, da diese Wiederholungstaten verhindere und die Verkehrssicherheit erhöhe. Die Sanktionen für besonders gefährliches Verhalten, wie Rasen oder Drängeln auf der Autobahn, sollen auf keinen Fall gelockert werden. Das Verkehrszentralregister (VZR) mit Sitz in Flensburg existiert bereits seit Anfang des Jahres 1958. Das Register ist zuständig für die Sammlung der Delikte und die Eintragung der entsprechenden Punkte und wird vom Kraftfahr- Bundesamt (KBA) geführt. Allein die älteren Fälle, die in Form von Handakten geführt werden, umfassen mehr als 10 Millionen Blätter oder rund 500 Regalmeter.

Die Kartei basiert auf den eingegangenen Meldungen von Gerichten und Behörden – Punkte können fällig werden, sobald eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit mindestens 40 Euro geahndet wurde. Hiervon sind nicht zwangsläufig nur Autofahrer betroffen: Auch Fahrradfahrer, die beispielsweise eine rote Ampel überfahren haben, können Punkte in der Verkehrssünderdatei erhalten. Zurzeit sind rund 8,8 Millionen Menschen in der Flensburger Kartei registriert – knapp 7 Millionen davon sind männlich. Mehr als 5 Millionen Einträge resultierten aus überhöhter Geschwindigkeit, rund 1,3 Millionen Vermerke gab es aufgrund Fahrens unter Alkoholeinfluss. Aktuell laufen weit mehr als 70.000 Bürger Gefahr, ihren Führerschein zu verlieren, da sie mindestens 14 Punkte angesammelt haben.

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