Nachdem bis ins Jahr 2009 die Kosten für Kfz-Versicherungen fast kontinuierlich nach unten gesunken sind, zeichnet sich derzeit und für das kommende Jahr eine gegenteilige Entwicklung ab. Stichproben bei den Versicherungsgesellschaften haben gezeigt, dass die Policen in diesem Jahr zum Teil um 50 bis 100 Prozent gestiegen sind. Besonders drastisch ist der Anstieg bei den in früheren Tests so günstigen Direktversicherern.
Günstiger wurde beim letzten Vergleich keine einzige Berechnung. Die Beiträge für den Musterkunden, einen Angestellten in Frankfurt am Main (41 Jahre) mit einem Opel Corsa haben sich teilweise verdoppelt. Auch die Tarife für Opel Golf 1.4, den 3er BMW und die E-Klasse von Mercedes sind deutlich angehoben worden. Als Ursache für diese Entwicklung wird allgemein die Rabattschlacht der letzten Jahre benannt, die dazu führte, dass die Versicherer für das Jahr 2009 einen Verlust von ca. 700 Millionen Euro verzeichneten. Besonders betroffen davon sind die Kunden der Ineas und der dazu gehörenden LadyCarOnline-Versicherung, deren Gesellschaft in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet hat. Betroffene müssen sich spätestens zum 1. September 2010 eine neue Versicherung suchen, da alle Verträge zum 31. August auslaufen. Nach dem Kampf um die Kunden scheint jetzt also wieder die Profitabilität des Geschäftes im Mittelpunkt zu stehen. Interessant ist daher, welche Entwicklung das Beitragsniveau zum Jahresende hin nehmen wird, wenn die Versicherungsverträge für das kommende Jahr abgeschlossen werden. Denn an dieser Tendenz wird sich wenig ändern. Viele Autohalter werden tiefer in die Tasche greifen müssen. Grund dafür ist die Änderung der Fahrzeug-Typklassen, die ab dem 1. Januar 2011 gültig ist.
Ein Vergleich der Versicherungen lohnt sich also in jedem Fall, kann der Versicherungsnehmer doch mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Ist eine günstigere Versicherung gefunden, kann der bestehende Vertrag zum 30. November des Jahres gekündigt werden. Die neue Versicherung gilt dann ab dem 1. Januar des folgenden Jahres. Auch nach einem Schadensfall kann die Versicherung gewechselt werden, wenn der Fall abgeschlossen ist. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob der Schaden geregelt oder nicht. Darüber hinaus räumt das Gesetz dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn die Versicherung die Beiträge anhebt, eine Vertragsänderung mitteilt oder die Einstufung in den Typ- und Regionenklassen ändert.
In diesen Fällen kann die Versicherung mit einer Frist von 30 Tagen nach Zugang des Schreibens gekündigt werden. Bei Neuzulassung eines gebrauchten oder neuen Wagens sind für den Abschluss der Versicherung keine Fristen einzuhalten.
