Mit Handy am Steuer – welche Regelungen gelten?

19. August 2010, aus der Kategorie Ratgeber

handyimautoIn einer vielbeschäftigten Gesellschaft gibt es täglich zahlreiche Dinge zu erledigen. Geschäftsleute müssen Termine vereinbaren,   mit ihren Mitarbeitern kommunizieren, Meetings organisieren und sich um ihre Kunden kümmern. Privatpersonen brauchen Zeit,   um ihre sozialen Kontakte aufrecht zu erhalten und ihren Alltag zu organisieren.

Wer da immer auf dem neuesten Stand bleiben   möchte, sollte im Idealfall den ganzen Tag erreichbar sein. Dank des Handys ist das heutzutage auch fast uneingeschränkt   möglich. Gerade wenn man unterwegs ist und im Prinzip Zeit und Muße hat, scheint die Gelegenheit für ein Telefonat   besonders günstig. Und da man auch immer wieder Personen sieht, die beim Autofahren telefonieren, neigt man dazu, das   Telefonieren am Steuer für verantwortbar zu betrachten. Zu schwer ist es, dem klingelnden Telefon zu widerstehen oder ein   dringend zu klärendes Thema aufzuschieben. Die meisten Menschen glauben, trotz Gebrauch des Handys noch volle Kontrolle   über das Fahrzeug zu haben und sehen ein kurzes Gespräch als vertretbar an. Ein oft verwendetes Argument ist, dass es auch   erlaubt sei, während des Fahrens mit dem Kopfhörer Musik zu hören und den I-Pod zu bedienen.

Man mag meinen, dass   Telefonieren dazu keinen Unterschied mache.   Doch faktisch ist das Telefonieren mit dem Handy beim Autofahren klar verboten. Die Gefährdung des Straßenverkehrs wird als   zu groß eingestuft. Wenn man plötzlich bremsen oder ausweichen muss, hat man mit dem Handy in einer Hand deutlich   weniger Kontrolle über das Fahrzeug. Telefonieren am Steuer ist lediglich erlaubt, wenn man eine Freisprechanlage installiert   hat. Auch alle anderen Funktionen wie SMS schreiben oder den Routenplaner bedienen sind während des Fahrens zu   unterlassen. Das Gesetz gestattet nur, das Handy zu berühren, wenn man es an einen anderen Platz legen möchte.

Doch auch   da ist Vorsicht zu empfehlen, wenn die Polizei einen mit Handy in der Hand anhält, so wird sie vermutlich nicht glauben, dass   man es nur anders verstauen wollte.   Wer mit Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von etwa 40 € sowie einem Punkt im Straßenverkehrsregister   rechnen. Die Polizisten werden keine Ausreden oder Vergleiche mit anderen, erlaubten Tätigkeiten während der Fahrt   akzeptieren. Denn, auch wenn das Bedienen eines Navigationsgerätes, Radios oder I-Pod scheinbar die Sicherheit für den   Verkehr nicht minder beeinflusst, so gibt das Gesetz doch klare Definitionen vor. Dass es für andere Geräte keine Regelungen   gibt, hat keinen Einfluss auf das absolute Handyverbot am Steuer.

Wer also keine Probleme riskieren möchte, sollte im Kopf behalten, dass das Telefonieren mit dem Handy am Steuer generell   verboten ist, ohne jede Einschränkung – es sei denn, man nutzt eine Freisprechanlage.

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