Beim Kauf eines neuen Wagens gibt es einiges zu beachten. Einen wichtigen Punkt vergessen dabei aber viele: die Fahrzeug-Typklasse. Diese hat nämlich entscheidenden Einfluss darauf, wie hoch die monatliche Versicherungsprämie ausfällt. Dabei spielen keineswegs nur die Größe und die Leistung des Autos eine Rolle, auch die aktuelle Pannenstatistik fließt mit in die Einstufung ein. Dies führt dazu, dass zwei von den technischen Werten und der Motorisierung her nahezu identische Modelle unter Umständen gänzlich unterschiedlichen Fahrzeugklassen zugeordnet werden.
Die daraus resultierende Differenz bei den Versicherungsprämien fällt insbesondere bei Vollkasko-Verträgen ins Gewicht, auch bei Teilkasko-Tarifen ist der Unterschied oft deutlich. Lediglich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Ersparnis durch eine günstigere Typklasse verhältnismäßig gering, sodass die Einstufung hier nicht unbedingt ein Entscheidungskriterium beim Autokauf darstellen muss. Abgesehen davon kann sich die Einstufung im Lauf der Zeit auch mehrfach ändern, da sämtliche Fahrzeuge einmal jährlich anhand der neuesten Daten und Statistiken klassifiziert werden.
In welcher Typklasse ein Fahrzeug eingestuft wird, kann der Versicherte leider nicht beeinflussen – er kann sich lediglich vor dem Kauf informieren, um nicht versehentlich ein besonders ungünstig klassifiziertes Modell zu erwerben. In anderen Bereichen besteht aber durchaus die Möglichkeit, sich niedrigere Beiträge zu sichern. Wer beispielsweise aus einer Mietwohnung in ein eigenes Haus zieht, kann ebenso mit einem Rabatt rechnen wie jemand, der für sein Fahrzeug eine Garage errichtet oder anmietet. Auch bestimmte Berufsgruppen werden in der Autoversicherung bevorzugt und können von einer günstigeren Prämie profitieren.
Wichtig ist, derartige Veränderungen der Versicherungsgesellschaft so bald wie möglich mitzuteilen und eventuell gezielt nach Rabattierungsmöglichkeiten zu fragen. Diese sind nämlich insgesamt umfangreicher, als mancher Versicherte vielleicht vermuten würde. So ist vielen beispielsweise nicht bekannt, dass sie bei der Kfz-Versicherung auch sparen können, wenn sie eine Monats- oder Jahreskarte für den öffentlichen Personenverkehr besitzen. Auch wer sich verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich selbst zu fahren und keinen anderen Personen zu überlassen, kann in der Regel mit lukrativen Rabatten rechnen, die zum Teil sogar deutlich mehr als die Hälfte oder gar Dreiviertel des eigentlichen Betrages ausmachen können. Allerdings kann die Versicherung in diesem Fall die Leistung verweigern, falls das Auto doch von jemand anderem genutzt wird und dabei ein Schaden entsteht.
Selbiges gilt auch in anderen Fällen, in denen Rabatte für Umstände gewährt wurden, die nicht den Tatsachen entsprechen. Daher sollte jeder sorgfältig abwägen, welche Rabatte sinnvoll und welche mit zu vielen Einschränkungen verbunden sind.
