Führerscheinentzug – wie kann man ihn vermeiden?

13. Juli 2010, aus der Kategorie Ratgeber

FuehrerscheinIm Gegensatz zu einem Fahrverbot, welches nach einer Ordnungswidrigkeit für ein paar Monate erteilt wird und dem Verkehrssünder nicht den Führerschein komplett entzieht, gilt es bei bestimmten Delikten: Achtung, Führerschein in Gefahr! Doch was genau führt nur zu einer Strafe im ordnungsrechtlichen Sinne und was dazu, dass man den Schein weggenommen bekommt?

Für einen völligen Führerscheinentzug bedarf es heftiger Verstöße und die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen wird dem Autofahrer dann für mindestens sechs Monate entzogen. Dabei muss man folgende Abgabefristen einhalten: Erhält man zum allerersten Mal ein Fahrverbot, so hat man vier Monate Zeit, die Lizenz für den geforderten Zeitraum abzugeben und erst dann beginnt die Entzugsdauer von ein bis drei Monaten. Beim zweiten Mal darf man den Abgabezeitpunkt schon nicht mehr selbst wählen. Beim absoluten Führerscheinentzug wird dem Sünder meist überhaupt keine Schonfrist eingeräumt und der Führerschein ist auf der Stelle weg.

Eine der häufigsten Verstöße ist die Trunkenheit am Steuer, was meistens einen Entzug des Führerscheins nach sich zieht. Nur wenige Promille Unterschied entscheiden zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug. Aber welche Promillegrenze ist die Kritische? Bereits bei sehr geringer Promillezahl besteht die Gefahr des Fahrverbots, wenn eine offensichtliche Fahruntüchtigkeit damit verbunden ist. Bei über 1,1 Promille ist allerdings ein Führerscheinentzug sicher. Auch bei Drogenkonsum ist die Gesetzgebung deutlich und hierbei ist es sogar egal, wie viel konsumiert wurde. Es zählt nur, dass Drogen genommen wurden. Übrigens drohen hier auch einem konsumierenden Beifahrer Konsequenzen.

Außerdem kann man den Führerschein bei einem Tempoverstoß verlieren. Allerdings bleibt es hier bei gängigen Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 30 km/h bei wenigen Monaten Fahrverbot. Erst bei höheren Geschwindigkeiten muss man mit dem Führerscheinentzug rechnen. Zudem ist auch eine Fahrerflucht nicht nur unmoralisch, sondern auch höchst strafbar. Derweil kann auch eine Verkehrswidrigkeit, die ein Fahrradfahrer begeht, der im Besitz eines Führerscheins ist, den Verlust desselben nach sich ziehen. Darüber hinaus kann der Führerschein auch verschwinden, wenn man zu viele Punkte in Flensburg durch Verkehrsverstöße ansammelt. Die Verkehrssünderkartei speichert Punkte mindestens zwei Jahre lang.

Nach der Dauer des Fahrverbots bekommt man den Führerschein einfach wieder zurück. Um den Führerschein nach Ablauf der Entzugsfrist aber wieder zu bekommen, muss man ihn völlig neu bei der zuständigen Behörde beantragen. In schlimmen Fällen muss man sogar mit einer neuen Prüfung rechnen. Lebenslang kann man den Führerschein übrigens auch verlieren, wenn beispielsweise psychische Gründe aufgeführt werden können. Generell sollte man sich also besser an Promillegrenzen, Tempolimits und das eigene Gewissen halten, um dem Verlust des Führerscheins zu entgehen.

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