Urlaubszeit ist Reisezeit – wer seinen eigenen Pkw nicht an den Urlaubsort mitnehmen kann oder will und trotzdem Wert auf Mobilität legt, wird in vielen Fällen auf einen Mietwagen zurückgreifen. In den meisten Ländern ist es kein Problem, ein passendes Kfz für die Dauer des Aufenthalts zu bekommen. Schwierigkeiten gibt es aber oftmals dann, wenn es durch einen Unfall oder ähnliche Begebenheiten zu einem Sach- oder Personenschaden kommt. Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie durch ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland nur unzureichend abgesichert sind. Vor Reiseantritt sollte daher unbedingt geprüft werden, ob eine Europa-Zusatzdeckung, auch „Mallorca-Police“ genannt, besteht. Ist dies nicht der Fall, können auf den Fahrer des Mietwagens erhebliche Kosten zukommen, sollte er in einen Unfall verwickelt werden. Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, kann die bestehende Police für etwa 20 Euro nachgerüstet werden.
Grundsätzlich werden im Ausland zwar zusammen mit dem Mietwagen Versicherungen angeboten; die Deckungssummen unterscheiden sich aber teils deutlich von denen einer deutschen Versicherungspolice. Kommt es beispielsweise in Portugal zu einem Sachschaden von etwa 150.000 Euro und übernimmt die dort abgeschlossene Versicherung nur 100.000 Euro, muss der Fahrer für die verbliebenen 50.000 Euro selbst aufkommen. Besteht allerdings eine Mallorca-Police, übernimmt die deutsche Versicherung den Restbetrag vollständig – die Gesamtversicherungshöhe liegt meist bei guten 50 Millionen Euro, wobei Personenschäden auf knappe 8 Millionen pro Person begrenzt sind.
Experten raten dazu, vor Ort grundsätzlich eine Vollkaskoversicherung für den Mietwagen abzuschließen, denn sonst bleibt man auf allen entstehenden Kosten etwa durch Diebstahl oder Parkschäden sitzen. Bevor ein Leihwagen überhaupt angemietet wird, sollte er eingehend geprüft werden, bevor ein entsprechender Vertrag unterschrieben wird – nicht selten befinden sich die Fahrzeuge in einem bedenklichen Zustand, sodass das bloße Betreiben im Straßenverkehr schon zu einem Risiko wird. Mängel sollten direkt mit einer zuständigen Person begutachtet und festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die ehemals allgemeingültige Regel, ein Mietwagen sei grundsätzlich mit einem vollen Tank zurückzugeben, gilt heute übrigens nicht mehr überall: Vor der Abfahrt sollte daher geklärt werden, ob das Kfz mit einem vollen oder leeren Tank zurückerwartet wird.
Die Frage, ob ein Mietwagen bereits vor Urlaubsantritt im Heimatland oder doch lieber erst vor Ort gemietet werden soll, kann pauschal nicht beantwortet werden – fest steht jedoch, dass es Vorteile haben kann, das Anmieten bereits von Deutschland aus durchzuführen. Abgesehen von möglichen Verständigungsschwierigkeiten im Ausland, die zu Problemen führen könnten, sollte auch bedacht werden, dass im Schadensfall immer der Gerichtsstand des Landes gilt, in dem das Fahrzeug gemietet wurde.
