Vor dem Kauf eines neuen Fahrzeugs ist bei Neu- wie Gebrauchtwagen die Probefahrt etabliert. Viele Fahrer denken dabei nicht an das Risiko, das ausgerechnet während einer Proberunde mit dem gewünschten Automobil ein selbst- oder fremdverschuldeter Unfall eintreten kann, der sowohl für den Fahrer wie auch den Fahrzeugverkäufer zu einem teuren Vergnügen werden kann.
Nicht jeder Autohändler wendet die gleichen Maßstäbe bei der Absicherung seiner Vorführfahrzeuge an, weshalb vor der Probefahrt genau überprüft werden sollte, welcher Versicherungsschutz tatsächlich gilt. Unerwartete Kosten selbst bei kleineren Unfällen können auf diese Weise erfolgreich verhindert werden.
Haftpflichtversicherung und weitere Leistungen überprüfen
Grundsätzlich kann jeder Interessent bei einer Probefahrt davon ausgehen, dass das entsprechende Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Da Probefahrten im Regelfall mit dem roten Kennzeichen durchgeführt werden, gilt ein entsprechender Haftpflichtschutz für diese Art von Kurzzeitkennzeichen, der eventuell jedoch nur an den gesetzlichen Mindestvorgaben orientiert ist.

Immer mehr Fahrzeuge werden nur saisonal genutzt, beispielsweise Wohnmobile, Liebhaberfahrzeuge und Cabriolets. Für saisonal genutzte Fahrzeuge empfiehlt sich ein Saisonkennzeichen, wodurch der Halter Geld und auch Zeit sparen kann. Denn der Halter ist frei von der zeitintensiven Anmeldung und Abmeldung des Fahrzeuges einschließlich der dabei anfallenden Gebühren. Außerdem mindern sich die Kfz-Steuer und auch die Versicherungsprämie.
Die Benzinpreise ziehen im Frühjahr wie erwartet stark an, mittlerweile kostet der Liter Super Benzin an vielen Tankstellen über 1,70 Euro. Aber was bleibt dem sparsamen Autofahrer anderes übrig als die hohen Spritpreise zu akzeptieren? Vielfahrer können über eine Umrüstung auf Auto- oder Erdgas nachdenken, denn die Kosten amortisieren sich in vielen Fällen bereits nach wenigen Jahren. Für alle anderen haben wir einen Ratgeber mit 6 1/2 Tipps zum Spritsparen zusammengestellt, denn wie Sie sicherlich wissen, hat die Fahrweise den bedeutendsten Einfluss auf den Verbrauch.
In Deutschland muss für alle Fahrzeuge, die auf einer Straße bewegt werden, eine Kfz-Steuer gezahlt werden. Die Berechnung richtet sich nach verschiedenen Kriterien und es wird nach der Erstzulassung vor oder nach dem 1. Juli 2009 entschieden. Fahrzeuge, die vor diesem Stichtag zugelassen wurden, werden ausschließlich nach der Größe des Hubraums sowie nach der Kraftstoffart besteuert. Bei Neuzulassungen nach dem 1. Juli 2009 wird die Schadstoffemission mit berücksichtigt. Ausschlaggebend ist immer die Erstzulassung des Fahrzeugs. Wenn Sie sich ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und dieses neu zulassen, können Sie dem Datum der Erstzulassung entnehmen, welche Besteuerung für Sie infrage kommt.
Urlaubszeit ist Reisezeit – wer seinen eigenen Pkw nicht an den Urlaubsort mitnehmen kann oder will und trotzdem Wert auf Mobilität legt, wird in vielen Fällen auf einen Mietwagen zurückgreifen. In den meisten Ländern ist es kein Problem, ein passendes Kfz für die Dauer des Aufenthalts zu bekommen. Schwierigkeiten gibt es aber oftmals dann, wenn es durch einen Unfall oder ähnliche Begebenheiten zu einem Sach- oder Personenschaden kommt. Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie durch ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland nur unzureichend abgesichert sind. Vor Reiseantritt sollte daher unbedingt geprüft werden, ob eine Europa-Zusatzdeckung, auch „Mallorca-Police“ genannt, besteht. Ist dies nicht der Fall, können auf den Fahrer des Mietwagens erhebliche Kosten zukommen, sollte er in einen Unfall verwickelt werden. Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, kann die bestehende Police für etwa 20 Euro nachgerüstet werden.