Den Mietwagen richtig versichern: die Mallorca-Police

18. Januar 2012, aus der Kategorie KFZ Versicherung, Ratgeber

Mietwagen Mallorca-PoliceUrlaubszeit ist Reisezeit – wer seinen eigenen Pkw nicht an den Urlaubsort mitnehmen kann oder will und trotzdem Wert auf Mobilität legt, wird in vielen Fällen auf einen Mietwagen zurückgreifen. In den meisten Ländern ist es kein Problem, ein passendes Kfz für die Dauer des Aufenthalts zu bekommen. Schwierigkeiten gibt es aber oftmals dann, wenn es durch einen Unfall oder ähnliche Begebenheiten zu einem Sach- oder Personenschaden kommt. Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie durch ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland nur unzureichend abgesichert sind. Vor Reiseantritt sollte daher unbedingt geprüft werden, ob eine Europa-Zusatzdeckung, auch „Mallorca-Police“ genannt, besteht. Ist dies nicht der Fall, können auf den Fahrer des Mietwagens erhebliche Kosten zukommen, sollte er in einen Unfall verwickelt werden. Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, kann die bestehende Police für etwa 20 Euro nachgerüstet werden.

Grundsätzlich werden im Ausland zwar zusammen mit dem Mietwagen Versicherungen angeboten; die Deckungssummen unterscheiden sich aber teils deutlich von denen einer deutschen Versicherungspolice. Kommt es beispielsweise in Portugal zu einem Sachschaden von etwa 150.000 Euro und übernimmt die dort abgeschlossene Versicherung nur 100.000 Euro, muss der Fahrer für die verbliebenen 50.000 Euro selbst aufkommen. Besteht allerdings eine Mallorca-Police, übernimmt die deutsche Versicherung den Restbetrag vollständig – die Gesamtversicherungshöhe liegt meist bei guten 50 Millionen Euro, wobei Personenschäden auf knappe 8 Millionen pro Person begrenzt sind.

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Neues Jahr – neue Bestimmungen für Autofahrer

09. Januar 2012, aus der Kategorie Allgemein, Ratgeber

Kfz-Änderungen 2012Das neue Jahr hält vor allem für Autobesitzer viele Neuerungen bereit. Diese bringen glücklicherweise nicht nur Nachteile, sondern auch einige Vorteile mit sich, zum Beispiel bei der Hauptuntersuchung (HU). Bisher wurde die Laufzeit der TÜV-Plakette um die Zeitspanne der Verspätung reduziert, wenn man nicht rechtzeitig zur HU erschien. Ab April gilt jedoch: Wer zu spät beim TÜV vorbeischaut, erhält dennoch eine Plakette mit 24 Monaten Gültigkeit. Das heißt zwar nicht, dass man es riskieren sollte, mit einer abgelaufenen Plakette zu fahren, dennoch kann man so ein paar Tage „geschenkt“ bekommen.

Ebenso gibt es positive Neuigkeiten in Sachen Nummernschild. Das Wechselkennzeichen wird eingeführt und ermöglicht Kfz-Besitzern, ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge zu nutzen. Dabei muss es sich allerdings um die gleiche Fahrzeugart handeln. So können sich zwei Pkws, zwei Motorräder oder auch zwei Wohnmobile ein Nummernschild teilen. Wichtig ist hierbei auch, dass der Fahrer einen beweglichen Teil des Nummernschildes auswechseln muss, je nachdem mit welchem Fahrzeug er unterwegs ist. So spart man bei der Kfz-Versicherung.

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Sicher durch die dunkle Jahreszeit

05. Januar 2012, aus der Kategorie Ratgeber

Autofahren im NebelHerbst und Winter stellen den Autofahrer jedes Jahrs aufs Neue vor große Herausforderungen, denn rutschige Straßen und schlechte Sichtverhältnisse durch Nebel und Regen sind Gefahrenquelle Nummer eins. Dennoch kann mit wenig Aufwand die Fahrt mit dem Auto sicherer werden.

„Sehen und gesehen werden“ ist während der dunklen Monate die erste Regel, sowohl für Auto- und Motorradfahrer als auch für Fußgänger und Radfahrer. Wer ohne ausreichende Beleuchtung oder in dunkler Bekleidung unterwegs ist, gefährdet nicht nur sein eigenes Leben, sondern stellt auch eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer dar. Fußgänger in schwarzer Kleidung oder ein Radfahrer ohne Licht sind in der Dunkelheit nicht zu erkennen. Daher sollten nicht nur Auto- und Motorradfahrer den Lichtcheck in ihrer Werkstatt wahrnehmen, sondern auch Radfahrer ihre Beleuchtung überprüfen. Darüber hinaus sollte auch am Tag mit Licht gefahren werden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Für Fußgänger wird helle Kleidung oder Bekleidung mit reflektierenden Streifen empfohlen.

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Staatliche Zuschüsse für die Nachrüstung von Partikelfiltern

06. Dezember 2011, aus der Kategorie Ratgeber

Partikelfilter NachrüstungAb Januar 2012 lohnt sich die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfilter: Über eine staatliche Partikelfilter-Prämie werden entsprechende Vorhaben mit bis zu 330 Euro gefördert.

Die staatliche Förderung der Filter ist nicht neu – bereits in den Jahren 2009 und 2010 konnten Autofahrer, die sich für eine Nachrüstung ihres Dieselfahrzeugs entschieden, von Steuerbefreiungen und Barprämien profitieren. Die Fördermittel in Höhe von rund 66 Millionen Euro wurden jedoch nicht ausgereizt, ausbezahlt wurden lediglich etwa 41 Millionen Euro. Aus diesem Grund entschloss sich die Bundesregierung, das Förderpaket neu aufzulegen: 2012 sollen Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Wer bereits im Jahr 2011 einen Partikelfilter einbauen ließ, hat jedoch keinen Anspruch auf eine rückwirkende Förderung.

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Geliehene Autos: Wer zahlt im Fall des Unfalls?

02. Dezember 2011, aus der Kategorie Ratgeber

Unfall FahrzeugDer eigene Wagen ist das Heiligtum vieler Autofahrer, das sie nur ungern fremden Händen anvertrauen – selbst wenn diese Hände guten Freunden gehören. Schließlich kann es im Stadtverkehr schnell zu einem Unfall kommen und dann stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Wer mit dem Auto eines Freundes einen Unfall verschuldet, kann im schlimmsten Fall zur Zahlung einiger Kosten verpflichtet werden. Zwar übernimmt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters alle Ansprüche des Unfallgegners, doch damit ist man als Unfallverursacher leider nicht aus dem Schneider. Der befreundete Fahrzeughalter kann immerhin Schadensersatz für anfallende Reparaturkosten, den Anteil der Hochstufung bei der Versicherung sowie eine eventuelle Wertminderung des Wagens geltend machen. Wer dabei auf die eigene Haftpflicht zählt, wird schnell enttäuscht werden. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten nicht.

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