Probefahrt und Versicherungsschutz: Das gibt es zu beachten

09. Mai 2012, aus der Kategorie Ratgeber

Probefahrt VersicherungVor dem Kauf eines neuen Fahrzeugs ist bei Neu- wie Gebrauchtwagen die Probefahrt etabliert. Viele Fahrer denken dabei nicht an das Risiko, das ausgerechnet während einer Proberunde mit dem gewünschten Automobil ein selbst- oder fremdverschuldeter Unfall eintreten kann, der sowohl für den Fahrer wie auch den Fahrzeugverkäufer zu einem teuren Vergnügen werden kann.

Nicht jeder Autohändler wendet die gleichen Maßstäbe bei der Absicherung seiner Vorführfahrzeuge an, weshalb vor der Probefahrt genau überprüft werden sollte, welcher Versicherungsschutz tatsächlich gilt. Unerwartete Kosten selbst bei kleineren Unfällen können auf diese Weise erfolgreich verhindert werden.

Haftpflichtversicherung und weitere Leistungen überprüfen

Grundsätzlich kann jeder Interessent bei einer Probefahrt davon ausgehen, dass das entsprechende Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Da Probefahrten im Regelfall mit dem roten Kennzeichen durchgeführt werden, gilt ein entsprechender Haftpflichtschutz für diese Art von Kurzzeitkennzeichen, der eventuell jedoch nur an den gesetzlichen Mindestvorgaben orientiert ist.

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Sparen mit dem Saisonkennzeichen

17. April 2012, aus der Kategorie KFZ Versicherung, Ratgeber

Kfz-Versicherung SaisonkennzeichenImmer mehr Fahrzeuge werden nur saisonal genutzt, beispielsweise Wohnmobile, Liebhaberfahrzeuge und Cabriolets. Für saisonal genutzte Fahrzeuge empfiehlt sich ein Saisonkennzeichen, wodurch der Halter Geld und auch Zeit sparen kann. Denn der Halter ist frei von der zeitintensiven Anmeldung und Abmeldung des Fahrzeuges einschließlich der dabei anfallenden Gebühren. Außerdem mindern sich die Kfz-Steuer und auch die Versicherungsprämie.

Das Saisonkennzeichen und seine Merkmale

Auf dem Saisonkennzeichen sind der erste und der letzte Monat des Gültigkeitszeitraums vermerkt. Die Zahlen auf dem Saisonkennzeichen bezeichnen stets den Anfangs- und den Endmonat, die übereinander angeordnet sind und jeweils volle Kalendermonate umfassen. Der Zeitraum für dieses Kennzeichen liegt zwischen mindestens zwei und höchstens elf Monate lang, wobei der Zulassungszeitraum frei wählbar ist und mit dem ersten Tag des Anfangsmonats beginnt und dem letzten Tag des Endmonats endet.

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Hohe Benzinkosten – 6 1/2 Tipps zum Spritsparen

10. April 2012, aus der Kategorie Ratgeber

SpritsparenDie Benzinpreise ziehen im Frühjahr wie erwartet stark an, mittlerweile kostet der Liter Super Benzin an vielen Tankstellen über 1,70 Euro. Aber was bleibt dem sparsamen Autofahrer anderes übrig als die hohen Spritpreise zu akzeptieren? Vielfahrer können über eine Umrüstung auf Auto- oder Erdgas nachdenken, denn die Kosten amortisieren sich in vielen Fällen bereits nach wenigen Jahren. Für alle anderen haben wir einen Ratgeber mit 6 1/2 Tipps zum Spritsparen zusammengestellt, denn wie Sie sicherlich wissen, hat die Fahrweise den bedeutendsten Einfluss auf den Verbrauch.

Tipp 1 – Vorausschauend fahren

Mit Vollgas an die Ampel fahren und dann abrupt bremsen, ist wohl so ziemlich das Gegenteil von energiesparendem Autofahren. Nutzen Sie besser die Bremswirkung des Motors, wenn Sie eine rote Ampel von weitem sehen und fahren Sie langsam und gemächlich an – das spart enorm viel Benzin.

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Die Kfz-Steuer – Daten und Fakten

16. März 2012, aus der Kategorie Ratgeber

Kfz-Steuer-BerechnungIn Deutschland muss für alle Fahrzeuge, die auf einer Straße bewegt werden, eine Kfz-Steuer gezahlt werden. Die Berechnung richtet sich nach verschiedenen Kriterien und es wird nach der Erstzulassung vor oder nach dem 1. Juli 2009 entschieden. Fahrzeuge, die vor diesem Stichtag zugelassen wurden, werden ausschließlich nach der Größe des Hubraums sowie nach der Kraftstoffart besteuert. Bei Neuzulassungen nach dem 1. Juli 2009 wird die Schadstoffemission mit berücksichtigt. Ausschlaggebend ist immer die Erstzulassung des Fahrzeugs. Wenn Sie sich ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und dieses neu zulassen, können Sie dem Datum der Erstzulassung entnehmen, welche Besteuerung für Sie infrage kommt.

Die „alte“ Kfz-Steuer für Zulassungen bis zum 30. Juni 2009

Wurde Ihr Fahrzeug vor dem 1. Juli 2009 erstmalig zugelassen, wird die Kfz-Steuer nach der Größe des Hubraums berechnet. Berücksichtigt werden außerdem die Emissionsgruppe und die Kraftstoffart. Alle Berechnungsgrundlagen können Sie Ihrer Zulassung oder dem Kfz-Brief entnehmen. Pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum wird ein bestimmter Betrag fällig. Dieser richtet sich nach der Emissionsgruppe, beispielsweise Euro 4. Außerdem wird berücksichtigt, ob Sie einen Fremdzündungsmotor oder einen Selbstzündungsmotor in Ihrem Fahrzeug verbaut haben. Die Steuer auf Dieselmotoren ist grundsätzlich höher als die Steuer auf Benzinmotoren, weil Fahrzeuge mit Dieselmotor einen höheren Schadstoffausstoß haben. Weiterhin gilt, dass die Steuer niedriger wird, je höher Ihre Schadstoffemissionsklasse und je niedriger Ihr Schadstoffausstoß ist.

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Den Mietwagen richtig versichern: die Mallorca-Police

18. Januar 2012, aus der Kategorie KFZ Versicherung, Ratgeber

Mietwagen Mallorca-PoliceUrlaubszeit ist Reisezeit – wer seinen eigenen Pkw nicht an den Urlaubsort mitnehmen kann oder will und trotzdem Wert auf Mobilität legt, wird in vielen Fällen auf einen Mietwagen zurückgreifen. In den meisten Ländern ist es kein Problem, ein passendes Kfz für die Dauer des Aufenthalts zu bekommen. Schwierigkeiten gibt es aber oftmals dann, wenn es durch einen Unfall oder ähnliche Begebenheiten zu einem Sach- oder Personenschaden kommt. Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie durch ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland nur unzureichend abgesichert sind. Vor Reiseantritt sollte daher unbedingt geprüft werden, ob eine Europa-Zusatzdeckung, auch „Mallorca-Police“ genannt, besteht. Ist dies nicht der Fall, können auf den Fahrer des Mietwagens erhebliche Kosten zukommen, sollte er in einen Unfall verwickelt werden. Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, kann die bestehende Police für etwa 20 Euro nachgerüstet werden.

Grundsätzlich werden im Ausland zwar zusammen mit dem Mietwagen Versicherungen angeboten; die Deckungssummen unterscheiden sich aber teils deutlich von denen einer deutschen Versicherungspolice. Kommt es beispielsweise in Portugal zu einem Sachschaden von etwa 150.000 Euro und übernimmt die dort abgeschlossene Versicherung nur 100.000 Euro, muss der Fahrer für die verbliebenen 50.000 Euro selbst aufkommen. Besteht allerdings eine Mallorca-Police, übernimmt die deutsche Versicherung den Restbetrag vollständig – die Gesamtversicherungshöhe liegt meist bei guten 50 Millionen Euro, wobei Personenschäden auf knappe 8 Millionen pro Person begrenzt sind.

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