Die Wintersportler wird das hohe Schneeaufkommen derzeit in den Alpen eher freuen. Für manche Autofahrer entwickelt sich ein Winter mit extremem Schneefall aber auch leicht zu einer sehr frustrierenden Situation.
Wenn Schneelawinen sich von Hausdächern lösen und auf das eigene Auto fallen, kann es zu Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung kommen. Es ist häufig schwer nachweisbar, dass der Hauseigentümer die Schuld an diesem Vorkommnis trägt. Schadenersatz leistet in der Regel also nur die eigene Autoversicherung, und zwar auch nur dann, wenn zuvor eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Es ist übrigens immer sinnvoll, zunächst die eigene Autoversicherung hinsichtlich der Schadensregulierung zu kontaktieren. Für einen privaten Autofahrer ist es in der Regel nämlich kaum möglich, einem Hausbesitzer nachzuweisen, dass er gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat.
Ein Blick auf die örtlichen Verkehrssicherheitsvorschriften ist sinnvoll
Besonders im Urlaub kann es sinnvoll sein, sich mit den Verkehrssicherungsvorschriften für Häuser auseinanderzusetzen. Gelten hier Vorschriften wie zum Beispiel Schneegitter an Dächern oder das Aufstellen von Warnhinweisen und hat der Hausbesitzer diesen Anordnungen nicht Folge geleistet, ist es leichter, über die Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung oder die private Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers (bei Einfamilienhäusern) Schadenersatz zu erhalten. Aber einfach sind solche Fälle nie zu regeln. In der Beweispflicht ist hier fast immer der Autofahrer, dessen Fahrzeug durch eine Dachlawine einen Schaden erlitten hat. Bei Versuchen, Hauseigentümern vorzuhalten, dass er keine geeigneten Sicherungen vorgenommen hat, obwohl er mit einer Dachlawine rechnen musste, lautet die Gegenargumentation häufig, dass auch der Autofahrer dies hätte erkennen und woanders hätte parken müssen.

Urlaubszeit ist Reisezeit – wer seinen eigenen Pkw nicht an den Urlaubsort mitnehmen kann oder will und trotzdem Wert auf Mobilität legt, wird in vielen Fällen auf einen Mietwagen zurückgreifen. In den meisten Ländern ist es kein Problem, ein passendes Kfz für die Dauer des Aufenthalts zu bekommen. Schwierigkeiten gibt es aber oftmals dann, wenn es durch einen Unfall oder ähnliche Begebenheiten zu einem Sach- oder Personenschaden kommt. Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie durch ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland nur unzureichend abgesichert sind. Vor Reiseantritt sollte daher unbedingt geprüft werden, ob eine Europa-Zusatzdeckung, auch „Mallorca-Police“ genannt, besteht. Ist dies nicht der Fall, können auf den Fahrer des Mietwagens erhebliche Kosten zukommen, sollte er in einen Unfall verwickelt werden. Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, kann die bestehende Police für etwa 20 Euro nachgerüstet werden.
Der Abschluss spezieller Kfz-Öko-Policen ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Wer diese erfüllt, kann einen Beitrag zum Umweltschutz leisten – Geld sparen lässt sich mit den Umwelt-Rabatten jedoch nicht immer.
Autoliebhaber gibt es viele in Deutschland. Autodiebstähle ebenso. Im Jahr 2010 wurden etwa 19.500 Autos in Deutschland gestohlen. Vor allem in Berlin ist das Diebstahlrisiko sehr hoch. Hier wurden vier von 1000 Wagen entwendet. Hamburg folgt der Bundeshauptstadt mit etwa zwei gestohlenen Autos pro 1000 Fahrzeuge. Die hohen Diebstahlzahlen sind nicht nur für die Besitzer der gestohlenen Fahrzeuge ärgerlich. Auch alle anderen Fahrzeugeigentümer leiden unter dem hohen Diebstahlrisiko einiger Fahrzeugtypen. Schließlich nimmt das Diebstahlrisiko Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden
Im November erwägen viele Autofahrer, ihre Versicherung zu wechseln, da sie sich nur am Jahresende einen anderen Anbieter suchen können. Wer eine neue Police sucht, sollte sich aber nicht bedenkenlos von geringen Schadenfreiheitsrabatten ködern lassen. Die Anbieter zu vergleichen kann sich schwierig gestalten: Denn die Prämie hängt unter anderem vom Typ des Fahrzeugs und auch den jeweiligen Zulassungsbezirken ab. Darüber hinaus fließen das Fahrzeugalter und die jährlich gefahrenen Kilometer in die Berechnung mit ein. Der Beruf und das Alter des Halters und eventuelle Mitnutzer werden ebenfalls berücksichtigt, und außerdem stellt sich die Frage, ob das Auto in der Garage oder im Freien abgestellt wird. Selbst Jahreskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel oder Mitgliedschaften in Automobilclubs spielen eine Rolle.