Im Winter kann Autofahren zu einem Ärgernis werden. Eingeschneite oder zugefrorene Fahrzeuge machen so manchem Fahrer das Leben schwer. Besonders, wenn man es eilig hat, wird dann schnell die eine oder andere Sicherheitsmaßnahme ignoriert. Allerdings gelten gerade in der kalten Jahreszeit bestimmte Regeln, die eingehalten werden müssen, um Unfälle oder anderweitige Beschädigungen zu vermeiden. Halten sich Autofahrer nicht an diese, drohen teilweise hohe Bußgelder: Bis zu 760 Euro können veranschlagt werden.
Wer beispielsweise auf das komplette Freikratzen der Windschutzscheibe verzichtet und nur ein sogenanntes Guckloch freimacht, kann dafür bei einer Kontrolle 10 bis 35 Euro loswerden. Auch das Kennzeichen sollte grundsätzlich immer von Schnee und Eis befreit werden, sonst drohen weitere 5 Euro. Liegt Schnee auf dem Dach, muss dieser entfernt werden, da es beim Fahren oder Bremsen den nachfolgenden Verkehr behindern könnte. Gilt auf einer Strecke Schneekettenpflicht, ist diese auch als solche zu verstehen. Wird man ohne angetroffen, bezahlt man 20 Euro. Allerdings sollte man nicht vergessen: Für Schneeketten gelten spezielle Tempovorschriften. 50 km/h dürfen es sein – werden diese überschritten, riskiert man empfindliche Strafen bis zu einer Höhe von 760 Euro. Außerdem droht ein Fahrverbot von drei Monaten.
Abgefahrene Winterreifen sollten bei weniger als 4 Millimeter Profil ausgetauscht werden, so die Empfehlung. Hier drohen Strafen zwischen 50 und 125 Euro. Übrigens ist das Benutzen von Winterreifen zwar nicht grundsätzlich Pflicht; bestehen auf den Straßen aber winterliche Verhältnisse, müssen sie verwendet werden. Die Polizei kann sonst bei einer Kontrolle 40 Euro verlangen. Kommt es zu einem Unfall, werden sogar 120 Euro fällig. Das beliebte Laufenlassen des Motors, um die Scheiben freizubekommen, ist nicht nur schädlich für die Umwelt und das Fahrzeug selbst. Dafür werden 10 Euro Strafe fällig, wenn man erwischt wird.
Setzt man bei schlechter Sicht die Nebelschlussleuchte ein, sollte man beachten, dass diese tatsächlich nur bei einer Sicht von unter 50 Metern benutzt werden darf. Schaltet man sie bereits vorher ein, drohen 35 Euro Bußgeld. Bei Einsatz der Nebelschlussleuchte und entsprechend schlechter Sicht gilt übrigens ein Tempolimit von 50 km/h. Nicht zuletzt sollte man immer daran denken, einen für den Winter geeigneten Scheibenreiniger dabei zu haben. Wird man mit eingefrorenem Scheibenwischwasser erwischt, werden dafür 20 Euro fällig. Letztendlich sollte man sich vor Augen halten, dass alle diese Winterregeln der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer dienen und schon im eigenen Interesse unbedingt beachtet werden sollten.

Fast jeder Autofahrer muss im Laufe seines Autofahrer-Lebens das eine oder andere Bußgeld zahlen. Falschparken oder zu schnelles Fahren stehen hierbei wohl ganz weit oben auf der Liste der geahndeten „Vergehen“. Die Strafen treffen allerdings nur den Fahrer des Wagens. Doch wie steht es mit dem Beifahrer? Die meisten Beifahrer machen das Autofahren spannender. Sie kümmern sich um das Radioprogramm, reichen dem Fahrer Getränke oder haben die Wegbeschreibung fest im Blick. Spannend kann es aber ebenso werden, wenn ein Beifahrer gegen Vorschriften verstößt. Legt ein Beifahrer den Sicherheitsgurt nicht an, kann ihn dies im Falle einer Polizeikontrolle etwa 30 Euro kosten. Dieses Verwarnungsgeld gilt dabei nicht nur für den Mitfahrer auf dem Beifahrersitz. Es kann auch den Mitfahrern auf der Rückbank auferlegt werden, wenn sie ohne angelegten Gurt erwischt werden. Kinder unter 18 Jahren bilden hier eine Ausnahme. Für sie ist der Fahrer verantwortlich und er muss mit einer Strafe von circa 50 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn die Gurtpflicht missachtet wird.
Bei Lebensmitteln, Medikamenten und Kosmetika ist es allgemein bekannt und wird von den meisten Menschen auch beachtet: das Verfallsdatum. Was nicht mehr frisch erscheint, ungewohnt riecht oder einfach zu lange offen da gestanden hat, wird entsorgt – allein schon, um unangenehme Gerüche oder sogar mögliche Gesundheitsschäden zu vermeiden. Dass diese Vorgehensweise auch im Bereich des Automobils gelten sollte, wird dagegen gern ignoriert. Dabei kann es bei nicht sachgemäßer Wartung oder Erneuerung bestimmter Teile im schlimmsten Fall zu Unfällen kommen, die nicht nur teuer werden, sondern auch den Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährden können. Experten raten beispielsweise dazu, die Bremsflüssigkeit und das Motoröl alle zwei Jahre zu erneuern. Kommt man dieser Empfehlung nicht nach, kann es unter Umständen zu Rostbildung in der Bremsanlage bzw. zu schweren Motorschäden kommen.
Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, der sollte einiges beachten: Neben allgemeinen Hinweisen wie dem Einlegen regelmäßiger Fahrpausen sollten vor allem die abweichenden Verkehrsregeln und Bußgeldbestimmungen im Ausland berücksichtigt werden. Langes Sitzen im Auto kann das Thromboserisiko erhöhen – um diese gefährliche Bildung von Blutgerinnseln in den Beinen zu verhindern, sollten vor allem bei langen Fahrten regelmäßige Pausen eingelegt werden. Dabei sollten nach Möglichkeit alle Insassen das Fahrzeug verlassen, um sich zu bewegen. Auch auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist zu achten. Um übermäßigen Ermüdungserscheinungen des Fahrers zu vermeiden, ist der Verzehr von leichten und nicht belastenden Lebensmitteln empfehlenswert, Traubenzucker mobilisiert kurzfristige Energiereserven. Eine Abfahrt zu Ferienbeginn sollte vermieden werden, um Staus aus dem Weg zu gehen – wer sich zusätzlich absichern möchte, der plant eine Alternativ-Route ein.