Fast jeder Autofahrer muss im Laufe seines Autofahrer-Lebens das eine oder andere Bußgeld zahlen. Falschparken oder zu schnelles Fahren stehen hierbei wohl ganz weit oben auf der Liste der geahndeten „Vergehen“. Die Strafen treffen allerdings nur den Fahrer des Wagens. Doch wie steht es mit dem Beifahrer? Die meisten Beifahrer machen das Autofahren spannender. Sie kümmern sich um das Radioprogramm, reichen dem Fahrer Getränke oder haben die Wegbeschreibung fest im Blick. Spannend kann es aber ebenso werden, wenn ein Beifahrer gegen Vorschriften verstößt. Legt ein Beifahrer den Sicherheitsgurt nicht an, kann ihn dies im Falle einer Polizeikontrolle etwa 30 Euro kosten. Dieses Verwarnungsgeld gilt dabei nicht nur für den Mitfahrer auf dem Beifahrersitz. Es kann auch den Mitfahrern auf der Rückbank auferlegt werden, wenn sie ohne angelegten Gurt erwischt werden. Kinder unter 18 Jahren bilden hier eine Ausnahme. Für sie ist der Fahrer verantwortlich und er muss mit einer Strafe von circa 50 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn die Gurtpflicht missachtet wird.
Auch in Sachen Versicherung kann der Beifahrer das Nachsehen haben. Verursacht ein angetrunkener oder unter Drogen stehender Fahrer einen Unfall mit Personenschaden, drohen den Mitfahrern Kürzungen bei der Unfallversicherung und dem Schmerzensgeld, wenn sie über den Zustand des Fahrers Bescheid wussten. Schließlich hätten sie eingreifen und den Fahrer vom Führen des Fahrzeuges abhalten können. Ebenso kann der Schadensersatz reduziert werden, wenn der Beifahrer es sich besonders gemütlich gemacht hat und bei einem Unfall die Füße auf dem Armaturenbrett hatte. Gleiches gilt für das Aufstehen in einem Cabriolet oder das Lehnen aus dem Fenster. Dieses Verhalten ist nicht nur grob fahrlässig, sondern wird zudem mit einem Bußgeld in der Höhe von etwa 30 Euro geahndet.
Gut sieht es jedoch für den Beifahrer aus, wenn er für den Fahrer das Steuer übernimmt, weil dieser beispielsweise betrunken oder müde ist. Kommt es dann zu einem Unfall, muss der zum Fahrer gewordene Beifahrer nicht haften. Rechtlich wird dies als „stillschweigender Haftungsausschluss“ bezeichnet, da der Beifahrer im Interesse des Fahrers handelte. Anders ist die Rechtslage jedoch bei Schäden, die der Beifahrer im Auto des Fahrers verursacht. Kratzer oder sonstige Schäden muss der Beifahrer dem Besitzer des Wagens ersetzen. Lediglich für Schäden an dem Fahrzeug eines Dritten kommt die Haftpflichtversicherung des Fahrers auf. Man sollte sich also auch als Beifahrer immer gut überlegen, wie man sich im Fahrzeug verhält. Die Sicherheit aller Insassen sollte dabei schließlich immer vorgehen.


Bei Lebensmitteln, Medikamenten und Kosmetika ist es allgemein bekannt und wird von den meisten Menschen auch beachtet: das Verfallsdatum. Was nicht mehr frisch erscheint, ungewohnt riecht oder einfach zu lange offen da gestanden hat, wird entsorgt – allein schon, um unangenehme Gerüche oder sogar mögliche Gesundheitsschäden zu vermeiden. Dass diese Vorgehensweise auch im Bereich des Automobils gelten sollte, wird dagegen gern ignoriert. Dabei kann es bei nicht sachgemäßer Wartung oder Erneuerung bestimmter Teile im schlimmsten Fall zu Unfällen kommen, die nicht nur teuer werden, sondern auch den Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährden können. Experten raten beispielsweise dazu, die Bremsflüssigkeit und das Motoröl alle zwei Jahre zu erneuern. Kommt man dieser Empfehlung nicht nach, kann es unter Umständen zu Rostbildung in der Bremsanlage bzw. zu schweren Motorschäden kommen.
Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, der sollte einiges beachten: Neben allgemeinen Hinweisen wie dem Einlegen regelmäßiger Fahrpausen sollten vor allem die abweichenden Verkehrsregeln und Bußgeldbestimmungen im Ausland berücksichtigt werden. Langes Sitzen im Auto kann das Thromboserisiko erhöhen – um diese gefährliche Bildung von Blutgerinnseln in den Beinen zu verhindern, sollten vor allem bei langen Fahrten regelmäßige Pausen eingelegt werden. Dabei sollten nach Möglichkeit alle Insassen das Fahrzeug verlassen, um sich zu bewegen. Auch auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist zu achten. Um übermäßigen Ermüdungserscheinungen des Fahrers zu vermeiden, ist der Verzehr von leichten und nicht belastenden Lebensmitteln empfehlenswert, Traubenzucker mobilisiert kurzfristige Energiereserven. Eine Abfahrt zu Ferienbeginn sollte vermieden werden, um Staus aus dem Weg zu gehen – wer sich zusätzlich absichern möchte, der plant eine Alternativ-Route ein.
Im Bundesverkehrsministerium in Berlin wird darüber nachgedacht, das Punktesystem für Verkehrsverstöße zu überarbeiten – auch die Obergrenze für den Führerscheinentzug könnte davon betroffen sein. Zeitungsberichten zufolge soll die Regierungskoalition erwägen, den Führerschein erst ab 20 Punkten in der Flensburger Verkehrsdatei zu entziehen – bisher muss die Fahrerlaubnis bereits mit 18 Punkten abgegeben werden. Weiterhin könnten die eingetragenen Punkte in Zukunft getrennt erfasst werden, was Auswirkungen auf die Verjährung hätte – diese würde unabhängig von neu hinzugekommenen Punkten eintreten. Die bisher geltende automatische Verlängerung der Verjährungsfristen für Punkte, die noch nicht verfallen sind, wäre damit abgeschafft. Ein Sprecher des Ministeriums teilte mit, dass auch die Verhältnismäßigkeit bei der Verteilung von Punkten für Bagatelldelikte überprüft werden solle. Zudem wird der Bürger einfacher erfahren können, welche Daten über ihn in der Kartei gespeichert sind: Mittels des elektronischen Personalausweises soll in Zukunft eine automatische Abfrage der eingetragenen Punkte möglich sein. Bisher musste ein schriftlicher Antrag an das Kraftfahr-Bundesamt in Flensburg gerichtet werden, um den Punktestand in Erfahrung zu bringen.