Wenn ein Käufer von einem privaten Besitzer einen Gebrauchtwagen kauft, erwirbt er automatisch auch dessen Versicherung. Daher ist es ratsam, zum Zeitpunkt des Kaufs eine Überprüfung vorzunehmen und zu klären, ob die persönliche Schadensfreiheitsklasse übernommen wird. Auch die Höhe der Beiträge spielt eine Rolle. Zum Schluss dieses Prozesses wird dann die Entscheidung getroffen, ob die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers fortgesetzt oder gekündigt wird, denn bei einem Fahrzeugwechsel besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Versicherung sofort zu kündigen.
Der Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ist am besten schriftlich in einem Vertrag zu dokumentieren. Dazu kann ein Musterkaufvertrag im Internet kostenlos heruntergeladen werden. Dieser enthält einen Passus über den Versicherungsschutz, in dem festgehalten wird, ob die Kfz-Versicherung für dieses Fahrzeug beibehalten werden soll oder nicht. Im ersten Fall wendet sich die Versicherung wegen der Zahlung der Beiträge dann an den neuen Eigentümer. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug direkt nach dem Kauf bei der Zulassungsstelle umzumelden und den Versicherungsschutz nachzuweisen. Geschieht das nicht, wird der Wagen stillgelegt. Wichtig ist es zu wissen, dass der Käufer ab dem Zeitpunkt, an dem ihm der Schlüssel übergeben wird, für das Fahrzeug haftet. Falls bei der Fahrt nach Hause noch der alte Versicherungsschutz besteht, wird sich die Versicherung im Schadensfall an den alten Besitzer wenden. Um dieses Risiko auszuschließen, sollte ein Auto nur abgemeldet verkauft werden.
Bevor ein gebrauchtes Auto erworben wird, sollte eine Probefahrt unternommen werden. Ehe der Kaufinteressierte in das Auto steigt, sollte er sich die Versicherungspolice sowie die Abbuchungsunterlagen zeigen lassen, um sicher zu sein, dass ein Versicherungsschutz besteht. Hundertprozentig abgesichert ist der potenzielle Käufer aber nur, wenn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Verursacht dieser auf der Probefahrt einen Unfall mit einem Wagen, der teilkaskoversichert ist, erstattet die Versicherung nur die Schäden, die von ihr tatsächlich gedeckt sind. Alles, was darüber hinaus geht, muss der Probefahrer aus eigener Tasche begleichen. Falls das Fahrzeug, für das sich der Käufer interessiert, vom Halter schon abgemeldet wurde, ist eine Probefahrt mit den roten Autokennzeichen durchzuführen.
Es ist sinnvoll, bei dem Kauf eines Gebrauchtwagens von privat das Angebot der Versicherungsgesellschaft, bei der das Auto versichert ist, genau zu überprüfen. Bei einem Gebrauchtwagen stellen sich nicht nur die Fragen nach den Leistungen der Versicherung und der Höhe der Beiträge. Je nach Typklasse und Alter des Fahrzeugs ist zu entscheiden, ob überhaupt noch eine Vollkaskoversicherung anzuraten ist oder ob es nicht günstiger ist, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen.
