Die Wintersportler wird das hohe Schneeaufkommen derzeit in den Alpen eher freuen. Für manche Autofahrer entwickelt sich ein Winter mit extremem Schneefall aber auch leicht zu einer sehr frustrierenden Situation.
Wenn Schneelawinen sich von Hausdächern lösen und auf das eigene Auto fallen, kann es zu Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung kommen. Es ist häufig schwer nachweisbar, dass der Hauseigentümer die Schuld an diesem Vorkommnis trägt. Schadenersatz leistet in der Regel also nur die eigene Autoversicherung, und zwar auch nur dann, wenn zuvor eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Es ist übrigens immer sinnvoll, zunächst die eigene Autoversicherung hinsichtlich der Schadensregulierung zu kontaktieren. Für einen privaten Autofahrer ist es in der Regel nämlich kaum möglich, einem Hausbesitzer nachzuweisen, dass er gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat.
Ein Blick auf die örtlichen Verkehrssicherheitsvorschriften ist sinnvoll
Besonders im Urlaub kann es sinnvoll sein, sich mit den Verkehrssicherungsvorschriften für Häuser auseinanderzusetzen. Gelten hier Vorschriften wie zum Beispiel Schneegitter an Dächern oder das Aufstellen von Warnhinweisen und hat der Hausbesitzer diesen Anordnungen nicht Folge geleistet, ist es leichter, über die Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung oder die private Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers (bei Einfamilienhäusern) Schadenersatz zu erhalten. Aber einfach sind solche Fälle nie zu regeln. In der Beweispflicht ist hier fast immer der Autofahrer, dessen Fahrzeug durch eine Dachlawine einen Schaden erlitten hat. Bei Versuchen, Hauseigentümern vorzuhalten, dass er keine geeigneten Sicherungen vorgenommen hat, obwohl er mit einer Dachlawine rechnen musste, lautet die Gegenargumentation häufig, dass auch der Autofahrer dies hätte erkennen und woanders hätte parken müssen.
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