Das große KFZ Lexikon
Wichtige Begriffe rund ums KFZ, kurz erklärt.
Zweitwagen
Als Zweitwagen werden Fahrzeuge bezeichnet, die ein Versicherungsnehmer zusätzlich zu seinem Erstwagen zulässt. Um eine Berücksichtigung als Zweitwagen zu erreichen, muss die Zulassung entweder auf den Versicherungsnehmer selbst oder dessen Ehepartner erfolgen. Wird ein Kraftfahrzeug als Zweitwagen versichert, muss meist ein geringerer Beitrag gezahlt werden.
Die einzelnen Versicherungsgesellschaften haben hierzu sehr unterschiedliche Regelungen. Voraussetzung für die Anerkennung als Zweitwagen ist aber grundsätzlich, unabhängig von der Versicherungsgesellschaft, dass beide Fahrzeuge, das heißt sowohl Erst- als auch Zweitwagen, bei dem gleichen Unternehmen versichert sein müssen. Viele Versicherer haben außerdem festgelegt, dass der Fahrer ein bestimmtes Mindestalter, meist 23 Jahre, erreicht haben muss. Deshalb erfolgt die Versicherung bei Fahranfängern oft über deren Eltern.