Das Versicherungsjahr der Kfz-Versicherung endet bei allen Versicherungsgesellschaften am 31.12. Versicherungen, die erst im Laufe eines Jahres abgeschlossen wurden, haben daher im ersten Jahr eine verkürzte Laufzeit. Ein abweichendes Versicherungsjahr, das nicht am 31.12. endet, kann gesondert beantragt werden, ist aber unüblich. Grundsätzlich kann jede Kfz-Versicherung ohne Angabe von Gründen zum 31.12. mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden. Das heißt, die Kündigung muss bis zum 30.11. beim Versicherer eingehen, damit sie fristgerecht erfolgt. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich um ein Jahr.
Neben dieser so genannten ordentlichen Kündigung kann eine Kfz-Versicherung auch außerordentlich gekündigt werden. Hierzu haben sowohl der Versicherte als auch die Versicherungsgesellschaft das Recht. Für eine außerordentliche Kündigung gibt es drei Gründe:
Zum einen können beide Parteien die Kfz-Versicherung wie jede andere Sachversicherung im Schadensfall kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Regulierung erfolgen. Hierbei spielt es keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat und ob der Versicherer ihn in voller Höhe übernommen hat. Der Versicherungsschutz endet nach Ablauf der Kündigungsfrist, also vier Wochen nach Schadenabschluss. Es sollte daher rechtzeitig eine neue Versicherung beantragt werden. Die Versicherungsgesellschaft hat im Schadensfall das gleiche Kündigungsrecht und nimmt dieses in der Regel bei zu vielen oder zu großen Schäden auch wahr.
Eine weitere Möglichkeit zur Kündigung der Kfz-Versicherung besteht im Fall einer Beitragserhöhung. Wird der Beitrag unverhältnismäßig, das heißt um mehr als fünf Prozent gegenüber dem Vorjahresbeitrag, erhöht, kann der Vertrag ebenfalls innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des neuen Beitrags erfolgen. Dies gilt auch bei einer Anpassung von Regional- und Typenklasse, nicht aber, wenn der Beitrag sich aufgrund einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt erhöht.
Wird das Auto verkauft oder verschrottet, besteht ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Versicherung muss lediglich die Abmeldebescheinigung zugeschickt werden. Zuviel gezahlte Beiträge werden anschließend erstattet.
Alle Kündigungen müssen schriftlich erfolgen: Laden Sie hier die Musterkündigung herunter.