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KFZ Haftpflichtversicherung

Die KFZ Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Ohne eine Haftpflichtversicherung darf ein Fahrzeug weder zugelassen noch bewegt werden. Wenn ein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden soll, dann muss diesem hierzu eine Versicherungsbestätigung vorgelegt werden.

Die Haftpflichtversicherung liegt dem Pflichtversicherungsgesetz zugrunde. Dieses sagt aus, dass ein geschädigtes Opfer berechtigte Ansprüche durchsetzen kann und der Verursacher auch in der finanziellen Lage sein muss, höhere Schäden zu bezahlen. Durch die Haftpflichtversicherung wird das Risiko von Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt, welche durch das Fahrzeug entstehen könnten. Die Versicherung ist in ganz Europa gültig. Zum Nachweis für den Besitz der Haftpflichtversicherung muss die internationale Versicherungskarte, auch "grüne Karte" genannt, mitgeführt werden.

Der Abschluss des Vertrags stellt einen gesetzlichen Zwang für die Versicherungsunternehmen da. Sie haben nicht das Recht, potenzielle Kunden abzulehnen. Die einzigen Ausnahmen hierbei sind folgende Fälle:
Erstens: Ein anderes Fahrzeug wurde durch den Versicherungsnehmer schon einmal bei dem Unternehmen versichert und wurde aufgrund nicht bezahlter Beiträge, eines Schadenfalls oder arglistiger Täuschung von der Gesellschaft gekündigt.
Zweitens: Es stehen sachliche oder örtliche Einschränkungen der Annahme des Vertrags entgegen. Das Unternehmen kann eine Beschränkung für bestimmte Personen oder Orte haben.
Drittens: Das Unternehmen erhebt einen tariflichen Beitragszuschlag, den der Kunde nicht zahlen möchte. Die gesetzliche Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden des Versicherungsnehmers, die durch das Fahrzeug entstanden sind. Allerdings prüft das Unternehmen zuerst, ob es haftbar gemacht werden kann, und reguliert dann von sich aus den Schaden. Unberechtigte Ansprüche wehrt das Unternehmen jedoch ab. In einem Schadensfall braucht sich der Versicherungsnehmer um nichts Weitere zu kümmern.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil bei der Beitragsberechnung ist auch die Tatsache, wo man lebt und mit seinem Kraftfahrzeug fährt. Dazu wurde die Bundesrepublik Deutschland in 444 Zulassungsbezirke, die auch den amtlichen Kennzeichen entsprechen, unterteilt. Für diese Bezirke wird einmal jährlich eine Regionalstatistik erstellt. Anhand dieser Berechnung werden Zulassungsbezirke, die ähnliche Schadenszahlen aufweisen, zusammengefasst in den sogenannten Regionalklassen.

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