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Grüne Karte

Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, in der Umgangssprache auch häufig als „Grüne Versicherungskarte“ – aufgrund ihrer Farbe – bezeichnet, ist Bestandteil einer Übereinkunft mehrerer Länder, die es Touristen und Reisenden ermöglicht, mit ihrem Kfz-Haftpflichtversicherungsschein einzureisen, ohne an der Grenze eine zusätzliche Versicherungsdeckung, die dem Recht des jeweiligen Landes entspricht, abschließen zu müssen. Ohne die Einführung der Grünen Versicherungskarte wäre diese Vorgehensweise auch heute noch erforderlich, da sich sogar innerhalb Europas die nationalen Gesetze und Haftungsbestimmungen rund um den Straßenverkehr deutlich unterscheiden.

Mit der Einführung des Kennzeichen-Abkommens schwand die Bedeutung der Grünen Versicherungskarte. Heute ist sie in der Regel nicht mehr notwendig. Allerdings kann die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“ die Abwicklung eines Unfalls im Ausland deutlich erleichtern. Deshalb sollte auch heute bei Auslandsreisen mit dem eigenen PKW nicht auf die Grüne Versicherungskarte verzichtet werden. In Mietwagen ist die Karte immer noch grundsätzlich vorhanden.

Die Grüne Versicherungskarte ist und bleibt ein nützlicher Reisebegleiter im Ausland. Sie bescheinigt den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach den gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen des Urlaubslandes. Auf der eigentlichen Karte sind die Daten des Fahrzeugs, des Halters und dessen Versicherungsgesellschaft zu finden. Hilfreich ist auch, dass die Adresse eines Regulierungsbüros im Gastgeberland angegeben ist. Für Versicherungsnehmer ist es wichtig zu wissen, dass man die Grüne Karte heute nicht mehr automatisch ausgestellt bekommt. Sie muss beim Versicherer angefordert werden.

Im Großteil Europas wird die Grüne Karte bei Einreise nicht mehr verlangt. Doch es gibt noch einige Staaten, welche die Vorlage der Versicherungskarte zwingend vorschreiben. Dazu gehören Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Iran, Tschechien, Tunesien und die Türkei. In Italien und Spanien ist die Vorlage der Grünen Versicherungskarte bei Einreise nicht erforderlich. Trotzdem wird sie bei einem Verkehrsunfall verlangt. An diesen Ausnahmeregelungen erkennt man schnell, wie wichtig es ist, sich vor Reiseantritt über die Bestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes genau zu informieren.

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