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Doppelkarte

In Deutschland ist für Kraftfahrzeuge eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Aus diesem Grund ist eine Zulassung eines Fahrzeuges ohne Nachweis des Versicherungsschutzes nicht möglich. Früher wurde dieser durch die sogenannte Doppelkarte nachgewiesen. Diese Doppelkarte wurde durch den Vertreter der Versicherung ausgefüllt. Häufig war es auch üblich, dass Kunden direkt beim Autokauf das Angebot einer angeschlossenen Versicherungsgesellschaft annahmen.

Aber auch die deutschen Behörden haben den Wandel der Zeit erkannt und ihr System dem Stand der Technik angepasst. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2008 schrittweise die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung eingeführt. Diese besteht aus einer siebenstelligen alphanumerischen Nummer und wird deshalb auch als eVB-Nummer bezeichnet. Das Prinzip dieser Nummer ist sehr einfach. Aufgrund des alphanumerischen Aufbaus ist eine Vielzahl von Kombinationen möglich. Somit kann jeder Versicherungsnachweis eine eigene Ident Nummer erhalten.

Falls ein Kunde den Versicherungsschutz durch eine Gesellschaft wünscht, kann er sich diesen durch die eVB-Nummer bestätigen lassen. Gleichzeitig mit der Meldung beim Versicherer werden die Daten an die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG übermittelt. Bei Anmeldung eines Fahrzeuges greift die Zulassungsstelle auf diese Versicherungsnummer zurück und kann zeitgleich die Daten laden. So muss keine manuelle Eingabe der Daten seitens der Zulassungsstelle erfolgen. Sicherlich wird durch dieses System der verwaltungstechnische Aufwand minimiert. In der Praxis lässt sich trotzdem keine schnellere Bearbeitung erkennen. Ob die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung für den Versicherten selbst Kostenersparnisse gebracht hat, ist zweifelhaft.

Für viele freie Versicherungsagenturen aber auch Autohäuser hat die Möglichkeit der zentralen Versicherungsschutzvergabe durch die Versicherungsgesellschaften mittels Fax oder Telefon die Anzahl der Neuabschlüsse dramatisch reduziert. Interessenten, die früher noch den Fachmann von nebenan aufsuchten, greifen heute oft nur noch zum Telefonhörer.

Falls die elektronische Versicherungsbestätigung eines Tages den Gang zur Zulassungsstelle ablöst, dann ist sie für Verbraucher eine nützliche Errungenschaft. Es sind für ihn jedoch keine wesentlichen Vorteile im Vergleich zur Doppelkarte vorhanden.

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