In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein Punktesystem, mit dessen Hilfe Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung mit den so genannten „Punkten“ bestraft werden. Diese Punkte werden in das Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg eingetragen. Ziel dieser Regelung ist es, Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer, die wiederholt gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verstoßen, zu identifizieren. Ein weiteres Ziel der Punkteregelung ist es, gleiche Vergehen mit einheitlichen Strafen zu sanktionieren.
Bei der Sanktionierung von Regelverstößen wird zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschieden. Im Allgemeinen ist eine Ordnungswidrigkeit nach deutschem Recht eine Gesetzesübertretung, die lediglich mit einer Geldbuße (im Verkehrsrecht auch mit einem maximal dreimonatigen Fahrverbot) bestraft wird. Bei einer Straftat dagegen erfolgt die Ahndung mit einer Strafe, also nicht mit einer Buße (wie bei einer Ordnungswidrigkeit).
Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit einem Bußgeld von mindestens 40 Euro und einer Eintragung von einem bis vier Punkten bestraft. Eine Verkehrs-Straftat wird dagegen mit zwischen fünf und sieben Punkten geahndet. Außerdem erfolgt hier automatisch eine Eintragung in das Verkehrszentralregister. Hat ein Verkehrsteilnehmer 18 oder mehr Punkte angesammelt, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Um diese wiederzuerlangen, muss sich der Verkehrsteilnehmer einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen.
Wichtig zu wissen ist, dass Punkte aus Ordnungswidrigkeiten automatisch nach zwei Jahren gelöscht werden, Straftaten dagegen erst nach fünf Jahren. Die Löschung erfolgt nur, wenn innerhalb der Tilgungszeit keine neuen Einträge vorgenommen wurden.
Hat ein Verkehrsteilnehmer acht Punkte erreicht, wird er kostenpflichtig ermahnt und auf die Möglichkeit des Punkteabbaus hingewiesen. Der Punkteabbau kann mit der Teilnahme an Aufbauseminaren erreicht werden. Hat der Teilnehmer zwischen vier und acht Punkte, kann er durch die Teilnahme am Aufbauseminar vier Punkte abbauen. Sind bereits neun oder mehr Punkte registriert, erfolgt nur ein Abzug von zwei Punkten. Ab 14 Punkten ist ein Aufbauseminar vorgeschrieben, um die Fahrerlaubnis behalten zu können. In diesem Punktebereich kann nur durch Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ein 2-Punkte-Abzug erreicht werden.